Bei Credita steht eine verantwortungsvolle und transparente Kreditvergabe im Mittelpunkt. Die Bonitätsprüfung ist ein zentraler Bestandteil unseres Kreditprozesses und dient dazu, finanzielle Risiken realistisch einzuschätzen – sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unser Unternehmen. Durch eine sorgfältige Analyse der finanziellen Situation und des bisherigen Zahlungsverhaltens schaffen wir die Grundlage für faire Kreditentscheidungen und nachhaltige Finanzierungslösungen.
Vor jeder Kreditvergabe wird die finanzielle Situation der antragstellenden Person sorgfältig geprüft. Diese Bonitätsprüfung erfolgt immer vor Vertragsabschluss – unabhängig davon, ob es sich um einen Kredit, ein Leasing oder eine Kreditkarte handelt.
Ziel der Bonitätsprüfung ist es, zwei zentrale Fragen zu klären:
Erstens, ob der Kreditnehmer finanziell in der Lage ist, die Verpflichtungen zu erfüllen (Kreditfähigkeit), und zweitens, ob davon auszugehen ist, dass er diese Verpflichtungen auch zuverlässig einhalten wird (Kreditwürdigkeit).
Das Ergebnis der Bonitätsprüfung beeinflusst sowohl die Kreditentscheidung als auch – je nach Anbieter – die Höhe des Zinssatzes. Ein höheres wahrgenommenes Risiko kann sich in höheren Zinsen widerspiegeln, da sich der Kreditgeber damit gegen mögliche Zahlungsausfälle absichert.
Die Bonität beschreibt die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Person ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann und wird. Dabei werden sowohl die aktuelle wirtschaftliche Situation als auch das bisherige Zahlungsverhalten berücksichtigt. Kreditgeber prüfen deshalb systematisch sowohl die Kreditfähigkeit als auch die Kreditwürdigkeit.
Bei Konsumkrediten ist die Überprüfung der Kreditfähigkeit gesetzlich vorgeschrieben und unterliegt klar definierten gesetzlichen Vorgaben.
Die Kreditfähigkeit zeigt auf, ob der Kreditnehmer über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um den beantragten Kredit zurückzuzahlen. Grundlage dafür ist eine detaillierte Analyse der Einnahmen und Ausgaben.
Für Konsumkredite gilt die gesetzliche Vorgabe, dass der gesamte Kreditbetrag innerhalb von maximal 36 Monaten zurückbezahlt werden können muss. Dafür wird das sogenannte frei verfügbare Einkommen berechnet. Die monatliche Kreditbelastung darf diesen Betrag nicht überschreiten.
Die Berechnung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben des Bundesrechts sowie ergänzender kantonaler Richtlinien. Jeder Kreditgeber ist verpflichtet, diese Budgetprüfung durchzuführen und die Berechnung im Kreditvertrag zu dokumentieren.
Zusätzlich müssen bei Krediten nach Konsumkreditgesetz relevante Daten bei der zuständigen Informationsstelle für Konsumkredite (IKO) abgefragt werden. Diese enthält Informationen über bestehende Kredite, Leasings und Kreditkarten und dient der Prävention von Überschuldung.
Folgende Daten werden dabei gemeldet und verarbeitet:
Persönliche Angaben wie Name, Adresse und Geburtsdatum
Art des Kredits
Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit
Anzahl der Raten
Gesamtkreditbetrag inklusive Zinsen und Gebühren
Höhe der monatlichen Raten
Zahlungsausstände ab einem bestimmten Schwellenwert