Kredit-
voraussetzungen

Die wichtigsten Voraussetzungen, wenn Sie einen Kredit aufnehmen möchten

Bei der Kreditaufnahme in der Schweiz werden vielfältige Kriterien angewendet. Die Ausprägungen dieser Kriterien werden von jedem Kreditanbieter anders bewertet.

Neben gesetzlichen Vorgaben wendet jeder Kreditgeber seine sogenannten Risikokriterien, auch Scorings genannt, an. Aufgrund dieser Bewertung entscheidet der Anbieter, ob und zu welchem Zins er Ihnen einen Kredit bewilligt.

1. Gesetzliche Rahmenbedingungen

Kreditfähigkeit

Das Konsumkreditgesetz schreibt die sogenannte Kreditfähigkeit vor. Diese besagt, dass ein Kredit nur vergeben werden darf, wenn er innerhalb von 36 Monaten mit dem frei verfügbaren Einkommen zurückbezahlt werden kann – unabhängig von der gewählten Laufzeit. Diese Regel hat zum Ziel, den Kreditnehmer vor Überschuldung zu schützen. Gut zu wissen: Obwohl die Prüfung der Kreditfähigkeit nur für Konsumkredite gesetzlich vorgeschrieben ist, wird eine Bank bei der Vergabe von höheren Beträgen nicht auf die Budgetprüfung verzichten.

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Mindestalter 18

Das Mindestalter ist eine gesetzliche Vorgabe: Es dürfen keine Kredite an Minderjährige vergeben werden. Dies ist ein temporärer Ausschluss bis zum Erreichen der Volljährigkeit.

2. Einschränkungen für Junge und Ältere

Einschränkungen bis 25

Bis zum Alter von 25 Jahren müssen Sie je nach Anbieter mit gewissen Einschränkungen rechnen. Dies betrifft insbesondere die Kredithöhe oder die Höhe des angebotenen Zinses. Junge Kreditnehmer werden tendenziell als risikoreicher eingestuft – vor allem aufgrund einer tieferen Stabilität im Arbeitsleben. Die Werbekonvention gibt der Kreditbranche vor, keine Werbung für Kredite an unter 25-Jährige zu richten, um sie vor Überschuldung zu schützen.

Abnehmende Kredit-Chancen mit zunehmendem Alter

Mit zunehmendem Alter wird die Kreditaufnahme schwieriger. Allgemein gesagt steigt das statistische Ausfallrisiko. Diese Risiko-Bewertung führt beispielsweise zu kürzeren Laufzeiten beziehungsweise einer zwingenden Rückzahlung vor einem bestimmten Alter, in den meisten Fällen ist ein Kredit nach einem Alter von 70 Jahren nicht mehr möglich.

Vor allem beeinflusst aber die Pensionierung die gesetzliche Kreditfähigkeit: Die AHV-Rente ist nur beschränkt oder nicht pfändbar und darf daher nur teilweise oder gar nicht als Einkommen berücksichtigt werden.

3. Tragbarkeit und Kreditlimite: Höhe und Art des Einkommens entscheiden

Einkommen

Ein stabiles Einkommen ist entscheidend für die Tragbarkeit eines Kredits und wird bei der Berechnung der Kreditlimite berücksichtigt. Verschiedene Arten von Einkommen und Arbeitsverhältnissen werden unterschiedlich bewertet:

  • Unbefristete Arbeit: Ein ungekündigtes, unbefristetes Arbeitsverhältnis gilt als stabilstes Einkommen. Die Probezeit muss bestanden sein. Zudem können die Dauer der Anstellung oder häufige Arbeitsplatzwechsel die Kreditkonditionen beeinflussen.
  • Befristet oder temporär angestellt: Ein Kredit ist nicht ausgeschlossen, aber die Einkommenssituation wird genauer geprüft. Nicht alle Anbieter akzeptieren befristete oder temporäre Arbeitsverhältnisse.
  • Im Stundenlohn: Beim Stundenlohn ist die Planbarkeit des Einkommens eingeschränkt. Ob ein Kredit bei einer Anstellung im Stundenlohn möglich ist, hängt vom effektiven Einkommen über einen längeren Zeitraum ab.
  • Selbstständig erwerbend: Selbstständige müssen Nachweise über ein stabiles Einkommen erbringen und oft gewisse Fristen abwarten. Die Kreditaufnahme ist aber bei einigen Anbietern unter bestimmten Auflagen möglich.
  • Neben dem Einkommen aus Arbeit werden auch weitere Einnahmen und Ausgaben (z. B. Alimente, Renten) für die Prüfung der Kreditfähigkeit und Kreditlimite berücksichtigt.

4. Bonität und Zahlungshistorie

  • Bonitätsscore und Kreditwürdigkeit: Die Bonität bewerten Anbieter, um zu entscheiden, ob Sie einen Kredit erhalten und welche Konditionen (Betrag, Zinssatz) Ihnen angeboten werden.
  • ZEK-Einträge: Ein wichtiges Element der Bonitätsprüfung sind Einträge in der ZEK, die positive und negative Meldungen und Informationen zum Zahlungsverhalten bei Krediten, Kreditkarten oder Leasing enthalten.
  • Bonitäts-Ereignisse und Zahlungshistorie: Negative Ereignisse wie Zahlungsverzug oder sonstige Hinweise auf negative Zahlungserfahrungen können die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen. Eine positive Zahlungshistorie hingegen kann Ihre Chancen verbessern.
  • Betreibungen – aktuell oder in der Vergangenheit: Offene Betreibungen verhindern die Kreditaufnahme vorübergehend. Bei bezahlten Betreibungen hängt die Bewertung davon ab, wie viele es waren, ob sie beglichen sind und wie lange sie zurückliegen. Betreibungen wirken sich immer nachteilig aus und können zum Ausschluss führen. Haben Sie offene Betreibungen, wird Ihr Kreditantrag abgelehnt.
  • Konkurs, Pfändung, Schuldscheine: Konkurs, Pfändungen und in der Regel Schuldscheine sind Ausschlussgründe. Eine Kreditaufnahme ist für lange Zeit ausgeschlossen.

5. Statistische Risikobewertung durch die Kreditgeber

Kreditgeber wenden ein komplexes System von Risikokriterien an, um Ihre Kreditwürdigkeit und das Ausfallrisiko zu bewerten. Dazu gehören unter anderem:

  • Nationalität bzw. Aufenthaltsstatus: Liechtensteiner und Inhaber einer Niederlassungsbewilligung C werden Schweizern meist gleichgestellt. Bei anderen Bewilligungen (B, G, F, N, L) müssen Sie mit Einschränkungen oder Ablehnung rechnen. Nicht jeder Anbieter akzeptiert diese Bewilligungen, und oft wird eine Mindest-Aufenthaltsdauer verlangt und zusätzliche Anforderungen an das Kundenprofil gestellt.
  • Weitere Faktoren: Faktoren wie Ihr Wohnort, die Dauer am Wohnort, die Zeit an Ihrem aktuellen Arbeitsort oder Ihr Zivilstand können ebenfalls eine Rolle spielen. Diese Aspekte geben den Anbietern Hinweise auf Ihre allgemeine Stabilität, werden aber je nach Kreditgeber unterschiedlich gewichtet und interpretiert.

6. Belege und Unterlagen

Die häufigsten Unterlagen, die zum Nachweis Ihrer persönlichen und finanziellen Situation verlangt werden:

  • Pass, ID oder Niederlassungsbewilligung/Ausländerausweis
  • Mindestens Lohnausweise der letzten 3 Monate (bei unbefristeter Festanstellung, ansonsten häufig für eine längere Dauer)
  • Je nach Anbieter ein Mietvertrag oder eine Bestätigung für Untermiete
  • Abhängig von der individuellen Situation können zusätzliche Nachweise erforderlich sein (z.B. zu Alimenten und verschiedenen zusätzlichen Einnahmen oder Ausgaben)
  • Bei Selbstständigen eine Steuerveranlagung
  • Nachweise zum Zivilstand, insbesondere gerichtliches Trennungs- oder Scheidungsurteil
  • Im Falle einer Ablösung: Informationen und Unterlagen zum bestehenden Kredit
Volljährigkeit

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Wohnsitz in der Schweiz

Ein fester Wohnsitz in der Schweiz erhöht die Chancen für eine Kreditbewilligung.

Regelmässiges Einkommen

Ein stabiles und nachweisbares Einkommen ist wichtig für die Kreditbewilligung.

Bonität / Kreditwürdigkeit

Ihre finanzielle Situation, inklusive bestehender Kredite oder Betreibungen, wird geprüft. Ein negativer Score kann die Bewilligung erschweren.

Gesetzliche Vorgaben

Die Kreditvergabe darf nicht zu einer Überschuldung führen (§ 3 UWG). Das bedeutet, der Kredit darf nicht mehr Schulden verursachen, als Sie tragen können.

Die wichtigsten Ablehnungsgründe

Sie sind nicht kreditfähig: Das Konsumkreditgesetz KKG schreibt vor, dass Sie einen Kredit in 36 Monaten mit dem frei verfügbaren, pfändbaren Einkommen zurückzahlen können müssen. Ihr Budget wird für diese Prüfung nach KKG-Kriterien berechnet. Sind Sie arbeitslos, IV- oder Sozialhilfe-Bezüger oder AHV-Rentner verunmöglicht entweder die Einkommenssituation klar eine Kreditfähigkeit, oder die Art des Einkommens ist nicht pfändbar.

Laufende Betreibungen: Offene Betreibungen führen zur Ablehnung. Bezahlte Betreibungen, die noch im Auszug eingetragen sind, wirken sich negativ aus oder führen zur Ablehnung. Wiederholte Betreibungen oder sogar Pfändungen, Schuldscheine oder Konkurs führen längerfristig zum Ausschluss von Krediten.

Zahlungshistorie und negative ZEK-Einträge: Daten über Ihre Bonität und Ihr Zahlungsverhalten wird neben Betreibungen auch in Bonitätsdatenbanken gespeichert. In der ZEK werden Informationen zu Ihren laufenden und vergangenen Kredit-, Leasing- und Kreditkarten-Verträgen vermerkt, die sich auf Ihre Kreditbewilligung auswirken.

Arbeitsverhältnis: Wenn Sie nicht unbefristet angestellt sind und die Probezeit verstrichen ist, gelten für Ihr Arbeitsverhältnis – befristet, temporär oder selbständig – zusätzliche Einschränkungen und Fristen.