Bei der Kreditaufnahme in der Schweiz werden vielfältige Kriterien angewendet. Die Ausprägungen dieser Kriterien werden von jedem Kreditanbieter anders bewertet.
Neben gesetzlichen Vorgaben wendet jeder Kreditgeber seine sogenannten Risikokriterien, auch Scorings genannt, an. Aufgrund dieser Bewertung entscheidet der Anbieter, ob und zu welchem Zins er Ihnen einen Kredit bewilligt.
Das Konsumkreditgesetz schreibt die sogenannte Kreditfähigkeit vor. Diese besagt, dass ein Kredit nur vergeben werden darf, wenn er innerhalb von 36 Monaten mit dem frei verfügbaren Einkommen zurückbezahlt werden kann – unabhängig von der gewählten Laufzeit. Diese Regel hat zum Ziel, den Kreditnehmer vor Überschuldung zu schützen. Gut zu wissen: Obwohl die Prüfung der Kreditfähigkeit nur für Konsumkredite gesetzlich vorgeschrieben ist, wird eine Bank bei der Vergabe von höheren Beträgen nicht auf die Budgetprüfung verzichten.
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Das Mindestalter ist eine gesetzliche Vorgabe: Es dürfen keine Kredite an Minderjährige vergeben werden. Dies ist ein temporärer Ausschluss bis zum Erreichen der Volljährigkeit.
Bis zum Alter von 25 Jahren müssen Sie je nach Anbieter mit gewissen Einschränkungen rechnen. Dies betrifft insbesondere die Kredithöhe oder die Höhe des angebotenen Zinses. Junge Kreditnehmer werden tendenziell als risikoreicher eingestuft – vor allem aufgrund einer tieferen Stabilität im Arbeitsleben. Die Werbekonvention gibt der Kreditbranche vor, keine Werbung für Kredite an unter 25-Jährige zu richten, um sie vor Überschuldung zu schützen.
Mit zunehmendem Alter wird die Kreditaufnahme schwieriger. Allgemein gesagt steigt das statistische Ausfallrisiko. Diese Risiko-Bewertung führt beispielsweise zu kürzeren Laufzeiten beziehungsweise einer zwingenden Rückzahlung vor einem bestimmten Alter, in den meisten Fällen ist ein Kredit nach einem Alter von 70 Jahren nicht mehr möglich.
Vor allem beeinflusst aber die Pensionierung die gesetzliche Kreditfähigkeit: Die AHV-Rente ist nur beschränkt oder nicht pfändbar und darf daher nur teilweise oder gar nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
Ein stabiles Einkommen ist entscheidend für die Tragbarkeit eines Kredits und wird bei der Berechnung der Kreditlimite berücksichtigt. Verschiedene Arten von Einkommen und Arbeitsverhältnissen werden unterschiedlich bewertet:
Kreditgeber wenden ein komplexes System von Risikokriterien an, um Ihre Kreditwürdigkeit und das Ausfallrisiko zu bewerten. Dazu gehören unter anderem:
Die häufigsten Unterlagen, die zum Nachweis Ihrer persönlichen und finanziellen Situation verlangt werden:
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Ein fester Wohnsitz in der Schweiz erhöht die Chancen für eine Kreditbewilligung.
Ein stabiles und nachweisbares Einkommen ist wichtig für die Kreditbewilligung.
Ihre finanzielle Situation, inklusive bestehender Kredite oder Betreibungen, wird geprüft. Ein negativer Score kann die Bewilligung erschweren.
Die Kreditvergabe darf nicht zu einer Überschuldung führen (§ 3 UWG). Das bedeutet, der Kredit darf nicht mehr Schulden verursachen, als Sie tragen können.
Sie sind nicht kreditfähig: Das Konsumkreditgesetz KKG schreibt vor, dass Sie einen Kredit in 36 Monaten mit dem frei verfügbaren, pfändbaren Einkommen zurückzahlen können müssen. Ihr Budget wird für diese Prüfung nach KKG-Kriterien berechnet. Sind Sie arbeitslos, IV- oder Sozialhilfe-Bezüger oder AHV-Rentner verunmöglicht entweder die Einkommenssituation klar eine Kreditfähigkeit, oder die Art des Einkommens ist nicht pfändbar.
Laufende Betreibungen: Offene Betreibungen führen zur Ablehnung. Bezahlte Betreibungen, die noch im Auszug eingetragen sind, wirken sich negativ aus oder führen zur Ablehnung. Wiederholte Betreibungen oder sogar Pfändungen, Schuldscheine oder Konkurs führen längerfristig zum Ausschluss von Krediten.
Zahlungshistorie und negative ZEK-Einträge: Daten über Ihre Bonität und Ihr Zahlungsverhalten wird neben Betreibungen auch in Bonitätsdatenbanken gespeichert. In der ZEK werden Informationen zu Ihren laufenden und vergangenen Kredit-, Leasing- und Kreditkarten-Verträgen vermerkt, die sich auf Ihre Kreditbewilligung auswirken.
Arbeitsverhältnis: Wenn Sie nicht unbefristet angestellt sind und die Probezeit verstrichen ist, gelten für Ihr Arbeitsverhältnis – befristet, temporär oder selbständig – zusätzliche Einschränkungen und Fristen.